Interessenvertretung für alle Mitarbeitenden

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Die GMAV-Mitglieder der Diakonie (v.l.n.r.): Elke Weidle (Altenzentrum), Sabina Schneider (Hauptverwaltung, stv. GMAV-Vorsitzende), Tina Seiter (Johannes-Kullen-Schule), Natalia Isaak (Kindertageseinrichtungen), Christian Fischer (Hoffmannhaus Wilhelmsdorf), Winfried Funk (Jugendhilfe Korntal, GMAV-Vorsitzender)

Aus den einzelnen MAVen wird die Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV) gebildet. Sie vertritt die Interessen aller Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung.

Was ist eine GMAV, wozu gibt es sie?

Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie nehmen ähnliche Aufgaben wahr wie Betriebsräte in weltlichen Unternehmen. In dieser Funktion vertreten sie die Interessen der Beschäftigten gegenüber der jeweiligen Einrichtungsleitung.

Alle vier Jahre werden die Mitarbeitervertretungen durch die Belegschaft neu gewählt. In der Diakonie Korntal wurden in den fünf Einrichtungen Altenzentrum, Jugendhilfe Korntal, Hoffmannhaus Wilhelmsdorf, Johannes-Kullen-Schule und Kindertageseinrichtungen sowie in der Hauptverwaltung neue Mitarbeitervertretungen gebildet.

Aus jeder MAV wird jeweils eine Person entsendet, um die Gesamt-Mitarbeitervertretung zu bilden. Die GMAV ist für Aufgaben der Mitarbeitervertretung zuständig, die Mitarbeitende aus mehr als einer Einrichtung betreffen. Ihr Gegenüber in Verhandlungen ist die Geschäftsführung.

Motivation zur Mitarbeit

Beweggründe, für eine solche Interessenvertretung zu kandidieren und sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen, können unterschiedlich sein:

  • Zum Beispiel der Wunsch zur aktiven Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen.
  • Der Wille, dazu beizutragen, dass die Rechte der Beschäftigten geachtet und umgesetzt werden.
  • Die Bereitschaft zur Übernahme von Mitverantwortung für die Einrichtung.
  • Das Eintreten für die Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten.
  • Das Engagement für die Belange der Beschäftigten.

Aufgaben der GMAV

Allgemein gesagt hat die MAV bzw. die GMAV alle Angelegenheiten im Blick, die berufliche, wirtschaftliche und soziale Belange der Mitarbeitenden betreffen:

  • Sie regt Maßnahmen an, die der Arbeit in der Dienststelle und ihrer Mitarbeiterschaft dienen.
  • Sie tritt dafür ein, dass Gesetze, Bestimmungen, Dienstvereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden.
  • Sie nimmt Beschwerden, Anfragen und Anregungen entgegen und wirkt auf deren Erledigung hin.
  • Sie fördert die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen.
  • Sie tritt für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle ein.
  • Sie wirkt mit bei der Integration ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Sie unterstützt die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.

Diesen Aufgaben fühlt sich auch die 2020 konstituierte GMAV verpflichtet. In diesem Sinne treten ihre Mitglieder für die Rechte aller Mitarbeitenden ein.

Warum eine Mitarbeitervertretung und kein Betriebsrat?

Kirchliches Arbeitsrecht gestaltet sich nach besonderen Regeln, die „3. Weg“ genannt werden. Es dürfen keine Betriebsräte gebildet werden, da anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes die kirchliche Selbstbestimmung gilt. Die Kirche hat für ihre Diakonie stattdessen das Mitarbeitervertretungsgesetz geschaffen.

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